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Aktuelles aus der Verkehrsplanung

Unter dieser Rubrik informieren wir regelmäßig zu aktuellen Themen, die von der Verkehrsplanung bearbeitet werden. Mit Klick auf die jeweiligen Überschriften können Sie sich den Text zu den Themen anzeigen lassen. Bitte beachten Sie den jeweiligen Sachstand am Anfang der Texte. Sobald es Neuigkeiten gibt, passen wir die Informationen an. Andernfalls können Sie davon ausgehen, dass die Informationen den aktuellen Stand der Dinge abbilden. Die Inhalte haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Bitte beachten: Informationen zu aktuellen Baumaßnahmen finden Sie unter: Verkehrsnachrichten 

Deutschlandticket für Schüler*innen (Bildungsticket)

Stand zum 08. März 2024

Wir arbeiten an der Umsetzung eines Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler! Es handelt sich dabei um ein reguläres Deutschlandticket, welches vergünstigt angeboten wird. Der Preis beträgt dann 29 € pro Monat. Die Differenz zu den 49 € wird von den Kreisen und kreisfreien Städten ausgeglichen, die dafür Geld vom Land Schleswig-Holstein bekommen. Die Überlegungen zum Ticket kommen aus einem Eckpunktepapier zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden. Damit die Unterschiede in den Regelungen in Schleswig-Holstein abgeschafft werden, sollen diese Überlegungen auch einheitlich umgesetzt werden. Das hat auch die Flensburger Politik im März beschlossen, sodass die Verwaltung nun mit der Umsetzung bearbeiten kann.

Das Wichtigste in Kürze:

    • Das Bildungsticket ist ein reguläres Deutschlandticket zu einem vergünstigten Preis von 29 €.
    • Listenschüler*innen, die einen Anspruch auf Beförderung haben, erhalten das Ticket zum Nulltarif.
    • Das Ticket ist für Schüler*innen an allen allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe), an Förderzentren, an dänischen Schulen, an anerkannten Ersatzschulen und für Schüler*innen ohne Arbeitgeber*in an berufsbildenden Schulen.
    • Es gelten die regulären Bedingungen für ein Deutschlandticket (monatlich kündbares Abo).
    • Das Deutschlandticket für Schüler*innen wird es digital als Handyticket oder als Chipkarte geben.
    • Das Ticket wird es voraussichtlich ab dem 01.01.2025 geben. Eine frühere Umsetzung ist nicht möglich, da einige technische Herausforderungen zu stemmen sind.
    • Der Bestellprozess wird vermutlich schon früher starten, sodass alle ihr Ticket rechtzeitig zum Start bekommen.
    • Für die Bestellung arbeiten wir an einer einfachen Onlinelösung, sodass das Ticket bequem von zu Hause aus bestellt werden kann und der Status zur Bestellung jederzeit eingesehen werden kann.

Sie haben Zweifel, ob Sie oder Ihr Kind anspruchsberechtigt sind? Keine Sorge – das Online-Antragsverfahren prüft ihren Antrag und gibt Ihnen einen entsprechenden Bescheid.

Du bist bald fertig mit der Schule und planst ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr, direkt eine Ausbildung oder möchtest studieren? Für ein vergünstigtes Deutschlandticket ist weiterhin gesorgt!

    • Alle Freiwilligendienstleistende im Sinne des §2 Jungendfreiwilligen-dienstgesetz und §2 Bundesfreiwilligendienstgesetz, die an Einsatzstellen in Schleswig-Holstein tätig sind und deren Träger oder Einsatzstelle einen Rahmenvertrag für das Jobticket der Nah.SH haben, können seit dem 01.08.2023 ein vergünstigtes Deutschlandticket für Freiwilligendienst-leistende bekommen.
      Weitere Informationen gibt es hier: Deutschlandticket für Freiwilligendienstleistende 
    • Wenn du eine Ausbildung anfängst du dein Arbeitgeber einen Rahmenvertrag für das Jobticket abgeschlossen hat, kannst du ein vergünstigtes Deutschlandticket-Jobticket erhalten. Frag doch einfach mal in deinem zukünftigen Betrieb nach.
      Weitere Informationen gibt es hier: Jobticket
    • Wenn du studierst, kannst du ein Semesterticket-Upgrade durchführen und so auch in den Genuss des Deutschlandtickets kommen. Zukünftig soll es das Semesterticket auch regulär als Deutschlandticket geben. Dazu befinden sich Verkehrsunternehmen und Studierendenschaften im Austausch.
      Weitere Informationen findest du hier: Semesterticket

Wir befinden uns mitten im Arbeitsprozess und es gibt noch einiges zu klären. Sobald es neue Informationen gibt und das Online-Antragsverfahren startet, wird dieser Text entsprechend ergänzt.


Mürwiker Straße

Stand: 26.03.2024

Hintergründe und Planungsprinzipien

Die Mürwiker Straße ist überwiegend zweistreifig ausgebaut, lediglich im Bereich zwischen Osterallee und Ziegeleistraße war sie eine vierstreifige Straße, deren Dimensionierung vor Jahrzehnten mit der Annahme viel höherer Verkehrszahlen entstand. Die heutigen tatsächlichen Verkehrszahlen und Funktionen erfordern keine Vierstreifigkeit für den Kfz.-Verkehr. Bei einer Neuplanung würde man standardmäßig je einen Fahrstreifen pro Richtung vorsehen. Es gilt der Planungsgrundsatz, dass ein Fahrstreifen gut 10.000-12.000 Kfz./24h aufnehmen kann, das heißt im Querschnitt einer normalen zwei-streifigen Straße (ein Fahrstreifen je Richtung) kann eine Kapazität von 20.000-24.000 Kfz./24h aufgenommen werden. In der Mürwiker Straße bestehen Verkehrsbelastungen von 16.700 Kfz./24h im Gesamtquerschnitt und 8.350 Kfz./24h je Richtung (Daten aus der jährlich stattfindenden Verkehrserhebung, hier 15.03.2023, videobasiert). Die gleiche Zählung weist für den Radverkehr im Querschnitt der Mürwiker Straße 418 Fahrräder/24h aus.

Die Situation für den Radverkehr war vor Umsetzung der Maßnahme nicht rechtskonform. Zudem hat die Politik im Planungsausschuss das Veloroutenkonzept für die Stadt Flensburg beschlossen. Die Mürwiker Straße liegt auf der Veloroute 4 und soll somit als Radschnellroute ausgebaut werden, um ein qualitativ gutes und zusammenhängendes Netz für den Radverkehr zu generieren. Die Funktionsfähigkeit und ausreichende Kapazitäten für den fließenden Kfz.-Verkehr werden dabei natürlich auch berücksichtigt. Es ist jedoch keine Planungsvoraussetzung, überall eine Qualitätsstufe A (entspricht der Schulnote 1) für den Kfz.-Verkehr zu erreichen, wenn im Radverkehr Qualitätsstufe F (entspricht Schulnote 6) vorhanden ist.

Die veränderte Verkehrsführung folgt einem politischen Beschluss aus dem Jahr 2020 (SUPA-30/2020 vom 22.09.2020, „Vorplanung Mürwiker Straße: Erweiterung der Verbesserung für Rad-/ Fuß- und Busverkehr“, Beschlussvorlage, Beschluss) zur Mürwiker Straße welcher eine Zweistreifigkeit für den Kfz.-Verkehr und jeweils einen Radfahrstreifen pro Richtung vorsieht.   

Alle fachlichen Empfehlungen und politischen Beschlüsse folgen neben dem Grundsatz der regel- und rechtskonformen Führung aller Verkehrsarten dem Prinzip der Förderung des Umweltverbundes, Rad-, Fuß- und ÖPN-Verkehr (politischer Beschluss zum Masterplan Mobilität als Klimaschutzteilkonzept für die Stadt Flensburg).

Bei der Maßnahme in der Mürwiker Straße handelt es sich um eine Angebotsplanung. Das bedeutet, dass die Förderung des Radverkehrs dann geschieht, wenn Radwege gebaut werden, welche infolge deren Realisierung dann von Radfahrenden genutzt werden. Kurz gesagt: Ein attraktives und sicheres Radwegenetz fördert die (zukünftige) Nutzung des Umweltverbundes. Und je mehr Menschen das Fahrrad nutzen, umso flüssiger ist auch der dann noch vorhandene Kfz.-Verkehr.

Ampelanlage

Das Problem hinsichtlich der Staubildung an der Kreuzung Mürwiker Straße / Osterallee / Fördestraße lag nicht an der neuen Radverkehrsführung, sondern vor allem in der Ampelschaltung. Die Firma Yunex (ehemals Siemens) hatte erhebliche Probleme beim Update des Verkehrsrechners der Stadt, die Auswirkungen sind nicht nur auf der Mürwiker Straße, sondern im gesamten Stadtgebiet und auch auf der Tangente deutlich spürbar.

Update 26.03.2024:

Die Hardware der Ampelanlage wurde instand gesetzt, sodass wieder ein verkehrsabhängiges Programm laufen kann. Im Anschluss erfolgt nun eine neue Programmierung des Ampelprogramms.

Weitere Schritte

Im Sommer wird es eine externe Evaluation der Maßnahme zu den Radfahrstreifen geben (Beschlussvorlage SUPA-27/2024). In diesem Zusammenhang wird auch die Staubildung im Kfz.-Verkehr erneut mit betrachtet werden.

Angelburger Straße: Radwegsicherung

Stand: 20.03.2024

In der 13. Kalenderwoche (ab 25.03.2024) sind verkehrliche Anpassungen in der Angelburger Straße vorgesehen. Betroffen ist der Bereich zwischen Hafermarkt und Friedrich-Ebert-Straße. Durch die täglich zu beobachtenden Falschparker, wird die Nutzbarkeit des bergauf führenden Radweges stark eingeschränkt. Der Raum für Fuß- und Radverkehr auf ein unzumutbares Maß verringert und es entstehen gefährliche Situationen für alle Verkehrsteilnehmenden.

Daher wird der Gehweg und Radweg mit sogenannten „Frankfurter Hüten“ (Erhöhung des Bordes) gegen Falschparker gesichert. Dabei berücksichtigen wir die freizuhaltenden Ausfahrten und die Abläufe der Müllentsorgung. Um dem Bedarf der Lieferverkehre zu begegnen, werden zwei Lieferbereiche mit jeweils 2 Haltepositionen eingerichtet. Diese sind ausschließlich Lieferfahrzeugen vorbehalten und können für bis zu 30-minütige Liefer- und Ladevorgänge genutzt werden.