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Naturschutz


Bild: Bild Naturschutz

Willkommen auf der Seite Naturschutz!

Die Abteilung Natur- und Umweltschutz der Stadt Flensburg vollzieht Umweltgesetze von Land und Bund als untere Naturschutzbehörde und erfüllt kommunale Aufgaben, die zur Entwicklung und Sicherung eines gesunden und intakten Wohnumfeldes beitragen.
Das Sachgebiet Naturschutz übernimmt dabei die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde.

Zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Flensburg, ihrer Besucherinnen und Besucher und der belebten und unbelebten Umwelt

... kümmern wir uns um

  • die Erhaltung und den Schutz von Natur und Landschaft in Flensburg
  • den Erhalt der Artenvielfalt und der Lebensmöglichkeiten für Pflanzen und Tiere unserer Stadt
  • den Schutz von Boden, Wasser, Stadtklima, Tieren und Pflanzen vor schädlichen Einflüssen und um
  • den Erhalt der Flensburger Landschaft ...

... und sorgen für

  • den Schutz besonders wertvoller Landschaftsteile,
  • den Ausgleich von Eingriffen in die Natur,
  • die Ausweisung und Anerkennung von wohnortnahen Naturerlebnisräumen - gemeinsam mit der obersten Naturschutzbehörde,
  • eine naturverträgliche Erholung in der abwechslungsreichen Natur Flensburgs und tragen bei zu
  • einer nachhaltigen und naturverträglichen Stadtentwicklung

... und schließlich unterstützen und beraten wir Sie bei naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Um die oben genannten Ziele zu erreichen, arbeiten wir zusammen mit

  • übergeordneten Naturschutzbehörden
  • Naturschutzverbänden und
  • Fachbetrieben
  • benachbarten Gemeinden, Kommunen und Kreisen.

Die Untere Naturschutzbehörde ist auch ordnungsrechtlich tätig und kann Verstöße gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren ahnden.

Die Grundlagen unseres Handelns sind

das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) des Landes Schleswig-Holstein vom 6. März 2007; das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie rechtliche Vorgaben der EU wie Vogelschutz- und FFH-Richtlinie (Flora-, Fauna-, Habitat-Richtlinie).

Gemäß § 1, Abs. (1) BNatSchG sind „Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass

  1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
  4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind“ (Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege).
(Quelle: http://www.umwelt-online.de/recht/natursch/laender/sh/lg_ges.htm)


In Flensburg gibt es 3 FFH-Gebiete (Flora-, Fauna-, Habitat-Gebiete), ein Naturschutzgebiet, über 30 Naturdenkmale, ein Landschaftsschutzgebiet mit 14 Landschaftsteilen, die Flensburger Förde, zahlreiche Fließgewässer, viel Wald und einen Naturerlebnisraum.

Wir möchten Ihnen

  • unsere Aufgaben und Angebote,
  • zu beachtende Regelungen in Flensburg sowie
  • Außergewöhnliches und Attraktives rund um die Flensburger Natur und Umwelt

im Internet präsentieren. Informieren Sie sich über die attraktive Umwelt Flensburgs. Nutzen Sie die unten stehenden Links, die wir nach und nach komplettieren. Vorerst finden Sie hier Informationen zu den Themen:

 

Wenn Sie darüber hinaus Fragen oder Anliegen zu den oben genannten Themen haben, sind Ihre Ansprechpartner:

Anschrift & Kontakt

Oliver Fritzsche

0461 / 85-2284


 

Ralf Neuendorf

0461 / 85-2198


 

Untere Naturschutzbehörde im
Fachbereich 4.2 Natur- und Umweltschutz
Technisches Rathaus / Am Pferdewasser 14

24937 Flensburg


Umwelt & Natur

 

Bild: Natur

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