Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für ausländische Bürgerinnen und Bürger richtet sich nach den Vorgaben des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Das Bürgerbüro steht Ihnen für alle Fragen rund um die Einbürgerung gerne zur Verfügung.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns und lassen Sie sich über erforderliche Aufenthaltszeiten, Sprachkenntnisse und weitere wichtige Voraussetzungen informieren.
Sie erhalten bei uns alle nötigen Formulare und weitere Hinweise (z.B. zur Frage, ob Sie Ihre bestehende Staatsangehörigkeit aufgeben müssen oder nicht).
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